Eine Schule besteht aus verschiedenen Räumen, denen jeweils mindestens eine Funktion zugeordnet ist. Funktionen, die direkt mit den Kernaufgaben der Schule verbunden sind, werden in der Planung der IT-Ausstattung genauer betrachtet. Die Ergänzung der bestehenden Räume mit digitaler Technik kann Veränderungen für die bestehenden Raumsituationen nach sich ziehen.

Es ist davon auszugehen, dass keine Schule von Grund auf eine Einführung digitaler Technik vornimmt. Der Ausbau von breitbandigen Internetzugängen und die verstärkte Nutzung virtueller Umgebungen in der Lehre und auch in der Schulverwaltung stellen die bestehenden Situationen auf den Prüfstand.

Die Raumausstattung für die Schulverwaltung

Einerseits sind für die Ausstattung der Arbeitsplätze in der Schulverwaltung alle Normen und gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und einzuhalten. Insbesondere sind in der Verordnung über Arbeitsstätten entsprechende Regelungen niedergeschrieben. §6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

Des Weiteren ist zu beachten, dass alle Monitore, an denen mit personengebundenen Daten gearbeitet wird, in keinem Fall von Dritten eingesehen werden dürfen. In einigen Fällen sind besondere Sichtschutzvarianten anzubringen. Die Anbindung der PC’s der Schulverwaltung an den schuleigenen Server oder das schulträger- oder landeseigene Rechenzentrum muss in einer geeigneten und zugriffs- sowie manipulationssicheren Weise erfolgen. In jedem Fall muss ein Server, der die Schulnetze unterhält oder die Sicherung für eine Anbindung an ein zentrales Rechenzentrum übernimmt, in einem sicher verschließbaren separatem Raum mit eigener Klimatisierung und Notstromversorgung untergebracht werden.

Raumausstattung Lehrervorbereitung

Die Vorbereitungsmöglichkeiten für Lehrer ist je nach Änderung in der mediendidaktischen Lehrstrategie neu einzurichten. Die verstärkte Nutzung multimedialer Inhalte bringt einen höheren Aufwand bestehender Angebote mit sich. Dazu müssen Bild- und Toninhalte angesehen und angehört werden. Das erfordert Rückzugsmöglichkeiten, um das ungestört und ohne Beeinträchtigung Anderer durchzuführen. Wenn die Arbeitsumgebungen der Schulen eine Verlagerung von Vorbereitungen in das Homeoffice vorsieht, müssen keine umfangreichen räumlichen Veränderungen und Anpassungen vorgenommen werden.

Für die Vorbereitungen der Lehrveranstaltung, die Technik der Fachräume und Labore benutzen, sind besondere Regelungen zu finden. Wenn Planungen von Vorbereitungszeiten nicht bedarfsgerecht ungesetzt werden können, ist die Einrichtung spezieller Vorbereitungsräume mit entsprechender technischer Ausstattung vorzuhalten. In Räumen für die Lehrer spezieller Fachgruppen kann ein gemeinsamer Arbeitsplatz für die Vorbereitung, Speicherung und Verteilung gemeinsamer Arbeitsunterlagen eine Erleichterung für die Lehrpersonen darstellen. Mit dieser Maßnahme kann die neue gemeinsame Lehrstrategie umgesetzt und die Daten sicher verwaltet werden.

Raumausstattung für den Unterricht

Räume, in denen schulische Lehre stattfindet, unterscheiden sich in ihren Ausstattungsanforderungen voneinander durch die verschiedenen didaktischen Grundkonzepte, die die Vermittlung von Wissen, Kompetenzen und Fertigkeiten erfordern. Einige Lehrräume werden mehrheitlich für die Vermittlung von theoretischem Wissen eingerichtet werden. Andere Räume müssen die Möglichkeit des praktischen Arbeitens unterstützen und verschiedene Lehrszenarien ermöglichen. Einige Räume werden nur für die Vermittlung bestimmter Kompetenzen oder Fertigkeiten eingerichtet sein, ohne für andere Lehrsituationen zu fungieren. Zum Beispiel werden Sporträume nicht für einen klassischen Vermittlungsunterricht genutzt, der Tische und Bestuhlung erfordert. Eine Präsentation von Medieninhalten kann von den Lehrpersonen in ihre Lehre einbezogen werden. Die Notwendigkeit dieser Lehrunterstützung wird in der Aufstellung des technisch-pädagogischen Entwicklungsplans ausgearbeitet und kann diesem als Anforderung entnommen werden. Weiterlesen