Initiierung

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Ende der Laufzeit

Maßnahmen der Bundesregierung

 


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Im Rahmen des DigitalPakts soll die Einrichtung einer IT-Grundinfrastruktur ermöglicht werden. Die Fördergelder werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Der DigitalPakt Schulen ermöglicht erstmalig eine gemeinsame Initiative der Bundesregierung und der Bundesländer.

Involvierte Akteure und Aufgaben

1. Bundesländer
  • Erarbeiten eine Förderrichtlinie, legen die Zeiträume für die Beantragung und die formalen Rahmen fest, stimmen das mit dem Bund ab
  • Erstellen die Bewertungsmatrizen
  • Entscheidung über die Anträge (Prüfung und Bewilligungen)
  • Berichtslegung über die Verwendung der Fördermittel an das BMBF
  • Entscheidung/Initiierung von Schul-Cloud-Systemen

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2. Öffentliche Schulträger und private Schulträger
  • Erstellen Konzepte für verschiedene Schultypen/-formen
  • Initiierung der Digitalisierungsprozesse in den Schulen: Medienentwicklungsplan (MEP¹), Digitalstrategie
  • Entwicklung von zentralen Schul-Cloud-Systemen
  • Beantragung der finanziellen Mittel entsprechend der Förderrichtlinien der Länder

¹Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist die zukunftsweisende Strategie einer Schule, die für alle Entwicklungsstufen den Einsatz digitaler Medien und Lehrmittel plant.

3. Schule (allgemeinbildend, weiterführend, berufsbildend)
  • Erarbeitung einer Digitalstrategie, eines MEP und Planung einer zukunftsfähigen IT-Grundstruktur
  • Beantragung der Finanzmittel beim Schulträger
  • Personalentwicklungsplanung

Fördervolumen DigitalPakt:

DigitalPakt Schule

Weitere Förderung:

Sofortprogramm Endgeräte

Hilfe zur Administration

Sofortprogramm Leihgeräte für Lehrer

Bis jetzt bewilligte Mittel Basis-DigitalPakt:

Mittelabfluss bis 12.2022 (bereits ausgezahlte Gelder)

Mittelbindung bis 12.2022 (bereits für Projekte bewilligt)