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Mit dem DigitalPakt Schule zwischen dem BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und den Ländern, der im Mai 2019 mit der Vereinbarung geschlossen wurde, dass der Bund die Länder über einen 5-jährigen Zeitraum mit 5 Milliarden Euro für eine zeitgemäße digitale Bildungsinfrastruktur unterstützt, wurden schon vor den Schulschließungen im März 2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Weichen für eine Digitalisierung des Bildungswesens gelegt. Die Länder beteiligen sich im DigitalPakt mit 10 % der Kosten und verpflichteten sich ihrerseits, die digitale Bildung mit den gestellten Mitteln gemäß der Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“, erarbeitet von der Kultusministerkonferenz (KMK), organisatorisch, didaktisch und pädagogisch umzusetzen.

Tatsächlich wurde bislang lediglich ein Bruchteil dieser Mittel abgerufen. Das hängt einerseits damit zusammen, dass Maßnahmen zur Digitalisierung mit bewilligten Mitteln in der Umsetzung sind, der Abruf dieser Mittel – nach dem Erstattungsprinzip – jedoch erst möglich ist, wenn diese Rechnungen bezahlt wurden. Andererseits ist dieser finanzielle Kraftakt für manche Kommunen nicht leicht zu stemmen. Deshalb gehen nun laut Tagesspiegel wie beispielsweise Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und auch Berlin für den Bund in Vorleistung.

Um den Schulen in dieser besonderen Situation entgegen zu kommen und ihnen den Zugang zu den Mitteln zu erleichtern, müssen sie – laut Pressemitteilung vom 22.09.2020 des BMBF – bis Ende 2021 entgegen der ursprünglichen Vereinbarung kein pädagogisches Konzept für den Einsatz der Mittel aus dem DigitalPakt vorlegen. Des Weiteren wurde zur qualitativen Verbesserung des Fernunterrichts und zur Beschleunigung des Mittelabflusses zusätzlich zur Basishilfe ein Sofortprogramm mit drei Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt beschlossen. (Details dazu finden Sie auf der offiziellen Website des BMBF zum DigitalPakt Schule https://www.digitalpaktschule.de )
Jedes Sofortprogramm hat ein Budget von jeweils 500 Millionen Euro. Diese werden – ebenso wie die Basisförderung im DigitalPakt – nach dem Königsberger Schlüssel auf die Länder aufgeteilt. Dieser berechnet sich zu einem Drittel aus dem Steueraufkommen des Landes und zu zwei Dritteln aus seiner Bevölkerungszahl, so dass Nordrhein-Westphalen als bevölkerungsreichstes Land 2018 rund 21,1 % des Budgets erhielt, während etwa 1,2 % auf das Saarland entfielen. Die Länder regeln die Verteilung auf die Schulträger und Schulen selbst.

Das Sofortprogramm „Endgeräte“ wurde im Juli 2020 zur Anschaffung von mobilen Endgeräten für Lernende und zur Anschaffung einer Ausstattung zur Erstellung von Online-Lehrinhalten wie Aufnahmetechnik, Software und Schulungen freigegeben. Mit der Vergabe von Endgeräten an Lernende soll die Bildungsgerechtigkeit gefördert und die Teilhabe an digitaler Bildung gesichert werden. Bei der Vergabe der Endgeräte gibt es keine formale Bedürftigkeitsprüfung, die Schulen entscheiden selbst über die Verteilung der Laptops.

Der ersten folgte im November 2020 Sofortprogramm „Hilfe zur Administration“, das die Aus- und Weiterbildung sowie der Finanzierung von IT-Administrator*innen fördert, die sich vor Ort um die Technik kümmern sollen. Diese Mittel können sowohl für die Personalkosten für Angestellte des Landes oder der Schulträger als auch für Administrations- und Supportaufträge an externe Dienstleister eingesetzt werden.

Mit dem Sofortprogramm „Leihgeräte für Lehrer“, das Ende Januar 2021 in Kraft trat, werden die Lehrkräfte mit mobilen Leihgeräten ausgestattet. Der Bund streckt die Mittel hierfür vor, denn diese Hilfe soll durch mit dem EU-Programm „Aufbau- und Resilienzfazilität“ finanziert werden, dem Kernstück der „Next Generation EU“. Über diese Hilfe können auch rückwirkend Laptops, Notebooks und Tablets finanziert werden, die seit dem Juni 2020 zu diesem Zweck angeschafft wurden. Smartphones, Drucker und Scanner sind von dieser Förderung ausgenommen. Auch die Wartung der Geräte kann nur über das Sofortprogramm „Hilfe zur Administration“ oder die Mittel des DigitalPaktes abgerechnet werden.

Quellen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/826396/f0994acf6b0a99d5e25f791ee312a095/digitalen-Bildungsmedien-Homeoffice-data.pdf

https://www.digitalpaktschule.de

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/10/09/covid-19-council-agrees-its-position-on-the-recovery-and-resilience-facility/

 

Pressemittteilung vom 22.09.2020 131/2020 des BMBF

https://www.bmbf.de/de/karliczek-bund-und-laender-bringen-gemeinsam-digitalisierung-der-schulen-voran-12563.html

https://www.tagesspiegel.de/wissen/laender-gehen-fuer-schulen-in-vorkasse-warum-das-geld-aus-dem-digitalpakt-nur-spaerlich-fliesst/26148306.html

https://www.bildung-mv.de/schule-digital/digitalpakt-schule/

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Digitalpakt-Das-ist-bisher-bei-Schulen-in-MV-angekommen,digitalpakt180.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/politik-digitalpakt-schule-regierung-geld-digitalisierung-1.5018394