Förderrichtlinie
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 (DigitalPakt-Richtlinie)
- Veröffentlichung: 12. August 2019
- Zuletzt geändert am: 29. November 2020
Antragstellung
- Antragstellung erfolgt bis zum 3. September 2020 bei der Bewilligungsbehörde – Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Weitere Fristen: Einreichung schulischer Medienkonzepte (31. Dezember 2021), Meldung unverbrauchter Mittel durch Zuwendungsempfänger (31. Dezember 2022), Letztmögliche Frist zum Abschluss aller Maßnahmen (31. Dezember 2024)
- Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate vor Maßnahmebeginn eingereicht werden
- Empfehlungen für die Ausstattung der Thüringer Schulen mit Informations- und Medientechnik (TMBJS, 27. Juni 2019)
- Leitfaden zur Erstellung eines schulischen Medienkonzepts (ThILLM)
Weiterführende Links
- DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 beim TMBJS
- Informationen zum schulischen Medienbildungskonzept beim ThILLM