Förderrichtlinie
Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an die Träger der öffentlichen Schulen „Landesprogramm DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“
- Veröffentlichung: 18 September 2019
- In Kraft getreten: rückwirkend ab dem 17.05.2019
Antragstellung
Antragsstellung bis 31. Dezember 2022 für Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget (Antragssteller sind die Schulträger)
- Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Eingaben erfolgen über das DigitalPakt-Portal des Landes
- Folgende Bestandteile muss der Schulträger dort hinterlegen:
- Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand, detaillierte Beschreibung der Fördergegenstände /-maßnahmen, Zeitplanung der Maßnahmen, Konzept zur Sicherstellung von Wartung, Betrieb und T-Support
- Von den Schulen bekommt der Schulträger für den Antrag zugeliefert:
- Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept, schulische Fortbildungsplanung, Mitteilung über Änderungen am IT-Bestand, wenn dieser von der Landesbestands-Erhebung 2019 abweicht
- Mit der Beratung zu Antragsprozess und Ausstattungsplanung hat das Land das IQSH beauftragt.
- Das Land Schleswig-Holstein stellt eine zentrale FAQ-Website mit allen Informationen rund um das komplette Verfahren zur Verfügung. Interessierte können sich hier nach Schlagworten oder Kategorien sortiert erkundigen.Ebenso werden wichtige Links zu Förderrichtlinien, Handreichungen des IQSH und anderen Unterstützungsangeboten zur Verfügung gestellt.
- DPakt FAQ
Weiterführende Links
- Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt
- Praxisleitfaden „DigitalPakt Schule SH für Schulträger“ des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein
- Übersicht über Ablauf und Formulare im Antragsverfahren