Förderrichtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schulen)
- Veröffentlichung: 21. Mai 2019
- Zuletzt geändert am: 15. Juni 2020
Antragstellung
- Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- Die Antragstellung erfolgt im ersten Schritt über das SAB-Förderportal
- Der Antrag ist bis spätestens zum 30. September 2020 bei der SAB einzureichen.
- Präsentation der SAB: RL Digitale Schulen – Antragsstellung und Förderverfahren. Digitale Antragsstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
- FAQs zur RL Digitale Schulen (SAB)
- Empfehlung zur Entwicklung von schulischen Medienbildungskonzepten des Landesamtes für Schule und Bildung