Förderrichtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schulen)

  • Veröffentlichung: 21. Mai 2019
  • Zuletzt geändert am: 15. Juni 2020
Antragstellung
  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Die Antragstellung erfolgt im ersten Schritt über das SAB-Förderportal
  • Der Antrag ist bis spätestens zum 30. September 2020 bei der SAB einzureichen.
  • Präsentation der SAB:  RL Digitale Schulen – Antragsstellung und Förderverfahren. Digitale Antragsstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
  • FAQs zur RL Digitale Schulen (SAB)
  • Empfehlung zur Entwicklung von schulischen Medienbildungskonzepten des Landesamtes für Schule und Bildung