Förderrichtlinie

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur an Schulen in Rheinland-Pfalz (Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024)“ des Ministeriums für Bildung

  • Veröffentlichung: 5. Juli 2019
  • In Kraft getreten am: 5. Juli 2019
Antragstellung
  • Das Fördermanagement und die Beratung der Antragsteller übernimmt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) über ein Online-Portal
    • Seit 30. September 2019 möglich, Bindungsfrist der Schulträgerbudgets endet am 16. Mai 2022, Antragsstellung ist aber auch danach noch möglich
    • Schulträger stellt den Dachantrag und Schulen fügen Anlagen zur Bestandsaufnahme und Ausstattungsplanung hinzu
    • KONZEPT.KOMPETENZ. des Pädagogischen Landesinstituts: Handreichung zur Medienkonzeptentwicklung für die schulische Praxis. Darin werden Ergebnisse veröffentlicht, die von Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten unter Einbeziehung weiterer Experten erarbeitet und auf der Grundlage der aktuellen pädagogischen oder fachdidaktischen Diskussion für den Unterricht oder die Schulentwicklung aufbereitet wurden.
    • Kommunale Medienzentren in Rheinland-Pfalz: Beratung zum Medienkonzept: Bei Fragen zur Erstellung des Medienkonzepts können sich Schulen an die Kommunalen Medienzentren in Rheinland-Pfalz wenden.
    • Lernplattform moodle@RLP: Auf der Lernplattform werden Anleitungen und Videos vom Referat für Medienkompetenz des Landes Rheinland-Pfalz zum Ausfüllen der Praxisvorlage für die Erstellung eines Medienkonzepts angeboten. Zudem gibt es ein Austauschforum, in dem Fragen diskutiert und beantwortet werden.
    • Orientierungshilfe –Digitalinfrastruktur an Schulen des Ministeriums für Bildung:
    • Schulträger sollen die Schulen bei der gemeinschaftlichen Planung der individuellen Ausstattungskonzepte unterstützen.