Förderrichtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen des Ministeriums für Schule und Bildung
- Veröffentlichung: 11. November 2019
- Die Richtlinie enthält als Anhang die Höhe der Förderbudgets für die Schulträger
Antragstellung
- Ansprechpartner zur technischen Beratung und Förderung sind die jeweils zuständigen Verantwortlichen in den Bezirksregierungen, bei der auch die Anträge einzureichen sind (abhängig vom Sitz des Schulträgers).
- Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal
- Bindungsfrist der Schulträgerbudgets endet bereits am 31.12.2021
- Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept als Voraussetzung zum Antrag: Strukturvorlage technisch-pädagogisches Einsatzkonzept als allgemeine Hilfestellung bzw. Unterstützung zur Anfertigung eines solchen
- Fragen und Antworten zum DigitalPakt (Antragsstellung, Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen, Verwendungsnachweis, Mittelabruf und Auszahlungsverfahren, technisch-pädagogisches Einsatzkonzept)
- Handreichung zur Entwicklung eines schulischen Medienkonzeptes der Bezirksregierung Münster
- Orientierungshilfe zur Kommunalen Medienentwicklungsplanung der Bezirksregierung Münster
- Orientierungshilfe für Schulen und Schulträger: Medienentwicklungsplan NRW
Weiterführende Links
- Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen – DigitalPakt
- Informationen zum DigitalPakt Schule der Bezirksregierung Detmold
- Präsentation zum Förderprogramm und Antragsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf
- Orientierungshilfe für Schulen und Schulträger: Lernförderliche IT-Ausstattung für Schulen