Förderrichtlinie

DigitalPakt Schule in Niedersachsen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen des Niedersächsischen Kultusministeriums

  • Veröffentlichung: 7. August 2019
  • In Kraft getreten am: 8. August 2019
Antragstellung
  • Schulträger können ihre Anträge auf Förderung beim Fachteam „DigitalPakt Schule“ des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück über das Online-Antragsverfahren stellen:
    • Die Antragssoftware „N-DiPS“ führt die Antragsteller selbstständig durch das Antragsverfahren. Nach Registrierung werden im Antrag bereits die Schulen mit Schulnummern, die jeweiligen möglichen Fördersummen und der für die Antragsteller errechnete Gesamtförderbetrag (Sockelbetrag plus Kopfbetrag) angezeigt.
    • Zum 01.12.2020 ist die Niedersächsische Landesschulbehörde aufgelöst worden.
  • FAQs zum Antragswesen
  • Antragsstellung bis 16.05.2023
    • Schulträger können mehrfach Anträge stellen, bis sie ihren Maximalförderbetrag ausgeschöpft haben. Bis 16.05.2023 nicht abgerufene Mittel werden anschließend neu verteilt, damit möglichst der vollständige Abfluss aller Mittel erfolgt.
Weiterführende Links
  • DigitalPakt Schule Niedersachsen
  • Fördersummen
    • Jedem Schulträger ist ein festes Budget zugewiesen, das dieser während der fünf Jahre Laufzeit des Digitalpakts in Anspruch nehmen kann. 
    • Dieses setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem festen Schulsockelbetrag sowie einem schülerzahlabhängigen Kopfbetrag. Der Kopfbetrag bemisst sich nach der Schülerzahl in den Schulen des Schulträgers im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen (Stichtag: 23.08.2018 für allgemeinbildende Schulen, 15.11.2018 für berufsbildenden Schulen). Je nach Schulstufe bzw. Schulform findet eine Gewichtung statt.
    • Die individuellen Fördersummen sind hier einsehbar:
  • FAQ zur Antragstellung