Förderrichtlinie

Förderrichtlinie „Bekanntmachung Umsetzung DigitalPakt Maßnahmen in der Freien und Hansestadt Hamburg“ der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)

  • Veröffentlichung: 20. Mai 2019
  • In Kraft getreten am: 20. Mai 2019
Antragstellung
  • Zeitraum bis 15.04.2024
  • Prüfung, Bewilligung und Bescheidung der Fördermaßnahmen übernimmt das Referat V14 im Amt für Verwaltung der Behörde für Schule und Berufsbildung.
    Für berufsbildende Schulen wird ein entsprechendes (Teil-) Projekt beim Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) eingerichtet.
  • Die BSB fungiert für öffentliche Schulen gleichzeitig als Schulträger, daher sind gesonderte Anträge für diese Schulen nicht erforderlich.
  • Schulen in freier Trägerschaft erhalten notwendige Formulare und eine Übersicht über weitere Anforderungen und geforderte Unterlagen nicht öffentlich über die BSB als Bewilligungsbehörde.
    Sie unterliegen der Vertraulichkeit.
  • Die Antragstellung erfolgt dann über das Online-Portal des Landes.