Förderrichtlinie

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen im Land Bremen aus Mitteln des Bundes (DigitalPakt Schule)

  • Veröffentlichung: 23. Juli 2019
  • In Kraft getreten am: 25. Juli 2019
Antragstellung
  • Zentraler Ansprechpartner: Koordinierungsstelle DigitalPakt Schule 
    • Die zuständige Stelle für Anträge auf Förderung ist die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 15 / Koordinierungsstelle DigitalPakt.
  • Schulen können bis Mitte 2023 mehrfach Maßnahmen beantragen.
  • für öffentliche Schulen sind 2020 zwei Einreichungsfristen für die Beantragung schulindividueller Maßnahmen vorgesehen: Juli 2020 und 1. September 2020. Ab dem Jahr 2021 sind vier Einreichungsfristen vorgesehen:
    15. Januar, 1. März, 1. Juni und 1. September. Pro Einreichungsfrist kann ein Antrag eingereicht werden
  • Anträge sind für ein Kalenderjahr oder für die Laufzeit des Förderprogramms zulässig.
  • Rückmeldung zu eingereichten Anträgen erfolgt vier Wochen nach Einreichungsfrist durch das Begutachtungsgremium
  • Das Antragsverfahren für Schulen in freier Trägerschaft kennt keine starren Antragsfristen und wird durch den jeweiligen Schulträger bestimmt
  • Schulträger können hierbei bis Mitte 2023 fortlaufend Anträge bei der Bewilligungsbehörde stellen. Prüfung und Entscheidung erfolgen innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags.
  • Antragsformulare sind nicht öffentlich über die Bewilligungsstelle zu beziehen und vertraulich.
Weiterführende Links