

Förderrichtlinie
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen im Land Bremen aus Mitteln des Bundes (DigitalPakt Schule)
- Veröffentlichung: 23. Juli 2019
- In Kraft getreten am: 25. Juli 2019
Antragstellung
- Zentraler Ansprechpartner: Koordinierungsstelle DigitalPakt Schule
- Die zuständige Stelle für Anträge auf Förderung ist die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 15 / Koordinierungsstelle DigitalPakt.
- Schulen können bis Mitte 2023 mehrfach Maßnahmen beantragen.
- für öffentliche Schulen sind 2020 zwei Einreichungsfristen für die Beantragung schulindividueller Maßnahmen vorgesehen: Juli 2020 und 1. September 2020. Ab dem Jahr 2021 sind vier Einreichungsfristen vorgesehen:
15. Januar, 1. März, 1. Juni und 1. September. Pro Einreichungsfrist kann ein Antrag eingereicht werden - Anträge sind für ein Kalenderjahr oder für die Laufzeit des Förderprogramms zulässig.
- Rückmeldung zu eingereichten Anträgen erfolgt vier Wochen nach Einreichungsfrist durch das Begutachtungsgremium
- Das Antragsverfahren für Schulen in freier Trägerschaft kennt keine starren Antragsfristen und wird durch den jeweiligen Schulträger bestimmt
- Schulträger können hierbei bis Mitte 2023 fortlaufend Anträge bei der Bewilligungsbehörde stellen. Prüfung und Entscheidung erfolgen innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags.
- Antragsformulare sind nicht öffentlich über die Bewilligungsstelle zu beziehen und vertraulich.