Förderrichtlinie

Förderrichtlinie: „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

  • Veröffentlichung: 14. August 2019 im Bayerischen Ministerialblatt
  • In Kraft getreten am: 31. Juli 2019
  • Zu beachten: Anlage 1 (Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen und Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen) und Anlage 2 (Hardware-Mindestkriterien)
Antragstellung
  • Jeder Antrag zur Förderung einer Maßnahme ist vom Schulaufwandsträger beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen.
  • Die Einreichung ist bis zum Dezember 2021 möglich und ausschließlich elektronisch an diqitalpakt@stmuk.bayern.de zu richten und zeitgleich in elektronischer Kopie der zuständigen Regierung zuzuleiten.
  • Ein schulträgerübergreifender Leitfaden: „Medienkonzepte an bayerischen Schulen“ zur Ausgestaltung des Medienkonzepts wirdüber die Plattform mebis (Landesmedienzentrum Bayern) zur Verfügung gestellt.