Förderrichtlinie

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

  • Veröffentlichung: 6. September 2019 in Heft 15-16/2019 von Kultus und Unterricht
  • In Kraft getreten am: 7. September 2019
  • zuletzt geändert am: 16. November 2020
Antragstellung

Die Anträge sind bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) einzureichen

  • In Baden-Württemberg sind die Fördermittel bis spätestens 30. Juni 2024 zu beantragen (erste Frist: 30. April 2022). Fördermittel, die zum 30. April 2022 noch nicht beantragt wurden, werden nach einem noch vom Kultusministerium im Benehmen mit dem Sozialministerium und dem Landwirtschaftsministerium festzulegenden Verfahren auf die Schulträger verteilt.
  • Angebot hilfreicher Downloads zum DigitalPakt Schule sowie zum MEP
  • Bereitstellung spezieller FAQs bzgl. MEP durch das LMZ
  • Unterstützung von Schulen und Schulträgern durch Landes- und Kreismedienzentren

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt.

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